Diebstahl ist Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit rechtswidriger Zueignungsabsicht. Dieses Delikt kommt in einer sehr großen Vielzahl von TKKG-Fällen vor, allerdings selten nur der Grundtatbestand, zumeist verwirklicht der Dieb auch ein Regelbeispiel oder einen Qualifikationstatbestand.
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